So werden Sie Mitglied

Schnuppern Sie rein! Die Schnuppermitgliedschaft beim WSV Brühl soll es Ihnen ermöglichen, ohne große Investitionen, das Paddeln als Sport oder Freizeitvergnügen zu erlernen. Gleichzeitig lernen Sie den Verein und seine Mitglieder kennen. In dieser Zeit können Sie bei allen Aktivitäten des Vereins mitmachen. Die nötige Ausrüstung stellt Ihnen der WSV Brühl zur Verfügung. Sie haben ein Jahr Zeit sich zu entscheiden, ob Ihnen der Sport und der Verein gefällt.

Wenn Ihnen der Sport oder der Verein nicht zusagen, erlischt die Schnuppermitgliedschaft automatisch nach einem Jahr. Wenn Sie Interesse an einer Schnuppermitgliedschaft haben, erhalten Sie Informationen unter der Kontaktadresse info@wsv-bruehl.de oder besuchen Sie uns einfach in unserem Bootshaus.

Jahresbeiträge

· Aktive und passive Mitglieder 60 Euro
· Familien einschließlich Jugendliche bis 18 Jahre 100 Euro
· Jugendliche bis 18 Jahre 20 Euro
· Bootsplatzgebühr 1. Boot 30 Euro / Familienmitglieder: 30 Euro
· Bootsplatzgebühr 2. Boot 50 Euro / Familienmitglieder: 30 Euro
· Bootsplatzgebühr 3. Boot 100 Euro / Familienmitglieder: 50 Euro
· Bootsplatzgebühr 4. Boot 150 Euro / Familienmitglieder: 50 Euro
· Gebühr für Hallenschlüssel 15 Euro
· Gebühr für Spindschlüssel 5 Euro

Nutzungsgebühr für die Vereinsboote:

Pro Boot/SUP und Tag 4 Euro, egal welcher Bootstyp.

Schnuppermitglieder können die Vereinsboote kostenlos nutzen.

Regelungen

Sämtliche Beiträge sind im Voraus zu entrichten und werden grundsätzlich durch Bankeinzugverfahren abgebucht. Beitragsrechnungen werden nicht erstellt. Jedes aktive Mitglied hat jährlich 5 Arbeitsstunden zur Instandhaltung des Bootshauses und der Anlagen zu leisten. Hochwassereinsätze zählen als Arbeitsstunden. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde werden am Jahresende 10 Euro berechnet.

Jedes männliche aktive Mitglied (außer Jugendliche) ist jährlich 1 x zur Hallenwache verpflichtet. Die Termine werden in der Hauptversammlung ausgelost und am schwarzen Brett ausgehängt. Die Hallenordnung, sowie die Vorschriften der Wasser- und Schifffahrtsordnung sind unbedingt zu beachten.

Zur Hauptversammlung wird schriftlich eingeladen. Sonstige Versammlungen und wichtige Mitteilungen werden am Informationsbrett im Bootshaus angeschlagen oder in der Presse veröffentlicht.

Die Vorstandschaft.